AGB Hufbearbeitung

AGB „Beauftragung einer Dienstleistung“ (Hufbearbeitung)

Zwischen dem Eigentümer des Huftieres oder einer von Ihm beauftragten Person, im weiteren Text genannt „Eigentümer“ und Hufbearbeiter Mathias Neef, im weiteren Text genannt „Hufbearbeiter“ wird in Folge einer beiderseitigen Erklärung folgender Dienstvertrag geschlossen:

Übersicht

§1 Dienstvertrag und Leistung
§2 Ort und Zeitpunkt
§3 Abnahme
§4 Preis und Zahlung
§5 Ende des Dienstvertrages
§6 Gewährleistung
§7 Besondere Klausel/Haftungsausschluss

§1 Dienstvertrag und Leistung
Der Eigentümer beauftragt den Hufbearbeiter, an einem in seinem Eigentum stehenden Huftier die Hufbearbeitung bzw. Hufbearbeiterntätigkeit durchzuführen. Wird der Auftrag durch einen Beauftragten des Eigentümers erteilt und gibt es keine Hinweise, dass dies gegen den Willen des Eigentümers geschieht, wird dessen Einverständnis vorausgesetzt. Der Hufbearbeiter verpflichtet sich die von Ihm angebotene Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen, in einer Form, die dem Huftier in seiner natürlichen Bestimmung gerecht wird, auszuführen.

§2 Ort und Zeitpunkt
Der Hufbearbeiter erbringen seine Leistung an einem von beiden Seiten bestätigten Ort und Zeitpunkt, wobei seitens des Eigentümers darauf zu achten ist, dass das zu behandelnde Tier sich an dem Ort wohlfühlt und die zu verrichtende Dienstleistung unter sauberen Orts- und ausreichenden Lichtverhältnissen, je nach Witterung unter Dach, möglich ist. Der Hufbearbeiter erbringt seine Leistung , wenn der Eigentümer oder eine von Ihm beauftragte geschäftsfähige Person anwesend ist. In Ausnahmefällen kann ausdrücklich in gegenseitigem Einverständnis, der Eigentümer den Hufbearbeitern auch zur alleinigen Bearbeitung (ohne Anwesenheit des Eigentümers) bevollmächtigen. Eine Stornierung oder Änderung des fest vereinbarten Orts oder Zeitpunkts ist nur mit einer Bestätigung gültig. Verspätungen durch unvorhersehbare Ereignisse bis zu 15 Minuten werden von beiden Seiten akzeptiert, fernmündliche rechtzeitige Mitteilung ist angestrebt. Kann die Leistung ohne rechtzeitige schriftliche Stornierung (mind. 24 Std. vorher) durch den Auftraggeber, nicht erbracht werden, kann ein Schadensersatz in maximaler Höhe des Auftragswerts verlangt werden. Schadenersatz wird ausgeschlossen bei einer Verhinderung durch höhere Gewalt oder bei offensichtlicher Unmöglichkeit.

§3 Abnahme
Die Abnahme erfolgt sofort nach Beendigung der huforthopädischen Arbeit durch den Eigentümer oder einer von Ihm beauftragte geschäftsfähige Person, direkt noch an Ort und Stelle, spätere Beanstandungen, haben keine rechtliche Wirksamkeit. Ist der Eigentümer oder die von Ihm beauftragte Person zum Zeitpunkt der Abnahme nicht oder nicht mehr anwesend oder verhindert, so gilt diese als abgenommen.

§4 Preis und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Hufbearbeitung vereinbarten Preise, nach der jeweils gültigen Preisliste des Hufbearbeiters. Eventuelle Vergünstigungen oder Nachlässe haben keinen Anspruch auf Dauerhaftigkeit. Die Zahlung erfolgt sofort nach Abnahme in Bar. Eine Zahlung per Überweisung ist nur in Sonderfällen und nach vorheriger Absprache möglich. Diese hat binnen max. 7 Tage, nach Abnahme ohne Abzüge, ohne weitere Aufforderung zu erfolgen.

§5 Ende des Dienstvertrages
Mit der Abnahme und der Zahlung endet der Dienstvertrag.

§6 Gewährleistung
Beanstandungen müssen sofort, aber spätestens innerhalb 24 Stunden nach der Bearbeitung dem Hufbearbeitern, schriftlich angezeigt werden. Der Hufbearbeiter haftet nur für Schäden, die in direktem und zeitlichem Zusammenhang mit seiner Arbeit stehen. Die Gewährleistung und Haftung erlischt für den Hufbearbeiter, wenn den Empfehlungen über die Nutzung oder Haltung des Huftiers, nicht Folge geleistet wird, das Tier über seine natürliche Bestimmung hinaus belastet wird, der Schaden nicht von Hufbearbeitern zu vertreten ist oder auf mögliche Folgen im Voraus hingewiesen wurde. Ein Mangel oder Schaden muss dem Hufbearbeitern sofort vor Ort bekannt gegeben werden. Es muss Ihm die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden. Erfüllungsort für die Nachbesserung ist der Ort, an dem der Hufbearbeiter das Tier zuletzt behandelt hat. Es muss Ihm, einer beauftragten Person, sowie der Versicherung die Möglichkeit zur Begutachtung des Schadens gegeben werden. Schadenersatz für einen Mangel kann maximal in Höhe des Auftragswertes verlangt werden. Schadenersatz kann maximal in der Höhe der gesetzlichen Mindestsumme verlangt werden.

§7 Besondere Klausel/Haftungsausschluss
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung. Es gilt deutsches Recht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbedingung zwischen dem Eigentümer und dem Hufbearbeiter gilt ausschließlich der Gerichtsstand des Hufbearbeiters. Gerichtsstand ist der Sitz des Hufbearbeiters.
Der Hufbearbeiter behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen der Internetseite, des Angebots, der Regelungen oder Bedingungen vorzunehmen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sollen diejenigen wirksamen Regelungen eintreten, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommen. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken.
 Diese AGB sind jedem Kunden frei zur Einsicht und gelten auch ohne Unterschrift des Kunden als genehmigt und akzeptiert. Die Daten und Bildnutzung (ohne Gegenleistung) ist für Der Hufbearbeiter, zum Zwecke für eigene Dateien, Weiterbildung, Forschungs- und Demonstrationszwecken, Homepage und Werbung, ausdrücklich genehmigt.
Alle vom Hufbearbeiter angebotenen Leistungen finden überwiegend an lebenden Huftieren statt und unterliegen biologischen und medizinischen Grenzen. Sie stellen ausdrücklich keinen Ersatz für eine ärztliche Behandlung, durch einen Tierarzt dar, der ggf. hinzu zu ziehen ist. Der Hufbearbeiter gibt keinerlei Heilversprechen ab.